Mit dem MINI Countryman Plug-In Hybrid, inkl. serienmäßigem Allradantrieb ALL4, genießen Sie die Auswahl zwischen elektrischem Fahrspaß in der Stadt und effizientem Verbrennungsmotor für Ausflüge aufs Land. Entdecken Sie auch den MINI Countryman Plug-In Hybrid in der neuen MINI Untamed Edition, die durch ihr markantes Design, der exklusiven Lackierung Momentum Grey metallic und Akzente in Frozen Bluestone für noch mehr Abenteuerlust sorgt.
Erleben Sie ein sorgenfreies Lademanagement dank MINI Charging – mit Zugriff auf eines der größten Ladenetzwerke Europas – und der MINI App. Damit haben Sie die verbleibende Reichweite, den Ladestatus, nächstgelegene Lade- und Tankmöglichkeiten und viele weitere komfortable Features jederzeit auf Ihrem Smartphone im Griff. Alle wichtigen Informationen zum Laden können Sie hier downloaden:
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*Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter mini.de/umweltbonus
Neuwagen, Momentum Grey met., MINI Yours Leder Lounge Carbon Black, Interieuroberflächen Untamed illuminiert, Sportsitze für Fahrer u. Beifahrer, MINI Connected, MINI Untamed Edition (u.a. Sport-Lederlenkrad Nappa, MINI ALL4 Exterieur Optik, Piano Black Exterieur), Premium Paket (u.a. Komfortzugang, Rückfahrkamera, Ablagenpaket, Sitzheizung für Fahrer u. Beifahrer, MINI Excitement Paket, Park Distance Control PDC hinten, Klimaautomatik, Lichtpaket, Driving Assistant, MINI Connected XL, Telefonie mit Wireless Charging, MINI Navigationssystem) uvm.
Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Gültig bei Kauf bis 31.12.2022. Stand 10/2022. Alle Preise inkl. 19% MwSt. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. 1) Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.
Wir vermitteln Leasingverträge und Finanzierungsverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München.
2) Die Leasingsonderzahlung kann zum Teil mit dem staatlichen Anteil des Umweltbonus verrechnet werden.
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs bis 31.12.2022, 6.000 € (mit „Innovationsprämie“: 9.000 €) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 €, und 5.000 € (mit „Innovationsprämie“: 7.500 €) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 €. Bei Zulassung von neuen Plug-in-Hybrid Modellen bis 31.12.2022 beträgt die Förderung 4.500 € (mit „Innovationsprämie“: 6.750 €) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 €, und 3.750 € (mit „Innovationsprämie“: 5.625 €) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 €.
Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 € gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2022 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Bundesregierung hat eine Änderung der Förderbedingungen zum 01.01.2023 angekündigt. Weitere Informationen, beispielsweise zu Fördermitteln, geplanten Fördersätzen sowie maximalem Nettolistenpreis für förderfähige Fahrzeuge, finden Sie in der Pressemitteilung des BMWK.
Neuwagen, Momentum Grey met., MINI Yours Leder Lounge Carbon Black, Interieuroberflächen Untamed illuminiert, Sportsitze für Fahrer u. Beifahrer, MINI Connected, MINI Untamed Edition (u.a. Sport-Lederlenkrad Nappa, MINI ALL4 Exterieur Optik, Piano Black Exterieur), Premium Paket (u.a. Komfortzugang, Rückfahrkamera, Ablagenpaket, Sitzheizung für Fahrer u. Beifahrer, MINI Excitement Paket, Park Distance Control PDC hinten, Klimaautomatik, Lichtpaket, Driving Assistant, MINI Connected XL, Telefonie mit Wireless Charging, MINI Navigationssystem) uvm.
Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Gültig bei Kauf bis 31.12.2022. Alle Preise exkl. 19% MwSt. Stand 10/2022. Dieses Beispiel gilt nicht für Verbraucher. Es richtet sich ausschließlich an selbstständige und gewerbliche Kunden. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Informationen hinsichtlich weiterer Bedingungen und Details erhalten Sie bei uns vor Ort. 1) Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.
Wir vermitteln Leasingverträge und Finanzierungsverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München.
2) Die Leasingsonderzahlung kann zum Teil mit dem staatlichen Anteil des Umweltbonus verrechnet werden.
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs bis 31.12.2022, 6.000 € (mit „Innovationsprämie“: 9.000 €) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 €, und 5.000 € (mit „Innovationsprämie“: 7.500 €) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 €. Bei Zulassung von neuen Plug-in-Hybrid Modellen bis 31.12.2022 beträgt die Förderung 4.500 € (mit „Innovationsprämie“: 6.750 €) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 €, und 3.750 € (mit „Innovationsprämie“: 5.625 €) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 €.
Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 € gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2022 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Bundesregierung hat eine Änderung der Förderbedingungen zum 01.01.2023 angekündigt. Weitere Informationen, beispielsweise zu Fördermitteln, geplanten Fördersätzen sowie maximalem Nettolistenpreis für förderfähige Fahrzeuge, finden Sie in der Pressemitteilung des BMWK.